Kurzzeitpflege
Unser KZP-Bereich
Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, weil etwa die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen ausfällt, ist das Angebot der sog. Kurzzeitpflege eine Entlastung.
Auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann bis zur Wiedergenesung das Angebot der Kurzzeitpflege genutzt werden.
Die Pflegekassen beteiligen sich an den Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen jährlich mit 1.510,-- Euro für längstens 28 Tage. Für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten ist je Abrechungstag ein Eigenanteil zu entrichten.
Für die sog. Verhinderungspflege können nochmals Kosten für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen und maximal 1.510,-- Euro in Anspruch genommen werden.
Unser Kurzzeitpflege-Bereich besteht aus 12 möblierten Einzelzimmern, denen teilweise eine Terrasse vorgelagert ist.
Bei Fragen oder Reservierungen wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung. Die Kosten für die Kurzzeitpflege entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Preisen.



